QSFFxRichtlinien-Monitor
Unsere erprobte, rechtskonforme und zertifizierbare Monitoringlösung bei Versorgungen hüftgelenknaher Femurfrakturen
QSFFx-RL
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Eine der Kernaufgaben des G-BA ist die Festlegung, welche medizinischen Verfahren zulässig und durch Krankenkassen erstattungsfähig sind oder nicht, und wenn ja, unter welchen Bedingungen.
Die Richtlinie legt die Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur fest. Zentrales Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und frühestmöglichen operativen Versorgung von Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur.
Die Richtlinie in der aktuellen Fassung ist am 20.09.2024 in Kraft getreten.
Teamwork von Unfallchirurgen und Altersmedizinern verpflichtend
Ältere Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur, auch Oberschenkelhalsbruch genannt, sollen in Zukunft nur noch gemeinsam von Orthopäden und Unfallchirurgen und Altersmedizinern versorgt werden. Das besagt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Hintergrund
Jeder Dritte über 65 Jahre stürzt mindestens einmal pro Jahr, bei den über 80-Jährigen sogar fast jeder Zweite. Laut Robert Koch-Institut passieren mehr als die Hälfte der Sturzunfälle bei Personen ab 60 Jahre zu Hause oder in der unmittelbaren Umgebung, auf dem Weg zum Briefkasten oder im Garten.
In Deutschland werden derzeit mehr als 450.000 alterstraumatologische Frakturen pro Jahr stationär behandelt. Jährlich müssen in Deutschland über 150.000 Hüftfrakturen versorgt werden.
Insbesondere bei älteren Patienten liegt die 30-Tage-Sterblichkeit nach einer Hüftfraktur bei über 10 Prozent. Lt. Studien lässt sich die Sterblichkeit älterer Patienten nach einem Oberschenkelhalsbruch um mehr als 20 Prozent senken, wenn Unfallchirurgen und Altersmediziner in einem multiprofessionellen Team zusammenarbeiten.
Krankenhäuser sehen sich mit einer Reihe von Problemen konfrontiert
- Es fehlt an dem erforderlichen Personal im geriatrischen Bereich: in Deutschland mehr als 400.
- Mehrkosten durch höhere Bereitschaftserfordernisse (z.B. die Versorgung mit Physiotherapeuten am Wochenende).
- Erheblicher bürokratischer Aufwand bei Erst- und Folgemeldungen.
- Permanente Überwachung der Einhaltung der komplexen Anforderungen ist aus Mangel an Personal kaum zu leisten.
- Der Dokumentationsaufwand (z.B. aller Dienst- und Bereitschaftszeiten) ist - insbesondere in Hinblick auf die MD-Prüfungen - enorm.
Konformitätserklärung
Um sich bezüglich der QSFFx-RL zu qualifizieren, muss ein Krankenhaus jeweils bis Mitte Dezember eine Konformitätserklärung über die Erfüllung der Kriterien erarbeiten und sowohl an den IQTIG als auch an alle Krankenkassen melden.
Nur wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Meldung vom IQTIG und den Krankenkassen bestätigt und das Krankenhaus für die Versorgung der Femurfrakturen für ein Kalenderjahr eingetragen, d.h. z.B., dass die Notruf-Leitstellen entsprechende Unfälle an das Krankenhaus zuleiten können.
Meldepflichtige Unterbrechungen
Sollte eine der Anforderungen für mehr als 48 Stunden unterbrochen sein, muss sich das Krankenhaus aus der Versorgung abmelden und am Ende der Unterbrechung wieder neu anmelden. Es reicht aber nicht aus, die Erfüllung der Anforderungen in der Vorausplanung im Auge zu haben, sie muss auch noch nach Jahren bei Prüfungen des Medizinischen Dienstes nachgewiesen werden können.
Allgemeine Mindestanforderungen
Die QSFFx-RL sieht mit der Mindestanforderung vor, dass ein „für die Notfallversorgung verantwortlicher Arzt und eine Pflegekraft benannt sind, die fachlich und organisatorisch eindeutig der Versorgung von Notfällen zugeordnet und im Bedarfsfall verfügbar sind“.
Dieses Personal muss spätestens ab dem 1. Januar 2026 über entsprechende (Zusatz-)Weiterbildungen („Klinische Akut- und Notfallmedizin“ beziehungsweise „Notfallpflege“) verfügen.
Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, die oben genannten Vorgaben organisatorisch umzusetzen.
Spezifische Mindestanforderungen
Für Patientinnen und Patienten mit positiven geriatrischen Screening ist täglich fachärztliche geriatrische Kompetenz für die perioperative Versorgung zu gewährleisten.
Bis zum 31. Dezember 2026 kann dies auch durch einen Facharzt mit geriatrischer Kompetenz auf Anforderung im Sinne eines Konsils sichergestellt werden.
Mindestanforderungen an die Prozessqualität
Das Krankenhaus hat „verbindliche, interdisziplinär abgestimmte, schriftliche und jederzeit verfügbare Standard Operating Procedures (SOP) entsprechend dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens“ zu erstellen.
Nachweise
Nachweis von Qualifikationen und Verfügbarkeit dieser Qualifikationen
Das ist sehr komplex und kleinteilig, weil es viele UND-/ODER-Verknüpfungen von Qualifikationen gibt und diese über Dienst- und Bereitschaftszeiten in Kontinuität geplant und idealerweise in Echtzeit nachgewiesen werden müssen.
Nachweis von sonstigen materiellen Voraussetzungen
Das bezieht sich beispielhaft auf die Verfügbarkeit von Materialien, die Luftverlegung, den Zustand von Gerätschaften wie Röntgengeräte oder MRT.
Digitale Personalverwaltung
Das Krankenhaus muss über eine digitale Personalverwaltung verfügen, die den regelmäßigen (täglichen) Export derjenigen Daten erlaubt, die zur Anforderungskontrolle notwendig sind (Personalnummer, Vor- und Nachname, Dienstgruppe, Kostenstelle, Vertragsstart und -ende etc).
Zu beachten sind auch Mitarbeitende, die möglicherweise nicht in der Personalabteilung geführt werden, wie z.B. Beleg- oder Konsiliarärzte, externe Physiotherapeuten, etc.
Erfassung der Qualifikationen
Das Krankenhaus muss die Qualifikationen der Mitarbeitenden im notwendigen Detailgrad erfassen. Bestimmte Qualifikationen müssen zudem in einem bundesweiten Portal gemeldet werden (Arzt, LANr, einheitliche Fortbildungsnummer, Fachgruppen-Codes u.a.).
Digitale Dienstplanung
Das Krankenhaus muss über eine digitale Dienstplanung verfügen, die nicht nur in die Zukunft plant, sondern auch faktische Dienstzeiten zuverlässig erfasst. Außerdem muss dieses System den regelmäßigen (mindestens täglichen) Export der relevanten Daten erlauben.
IT-Infrastruktur
Idealerweise kann die Einrichtung in der eigenen IT-Infrastruktur eine virtuelle Maschine im Intranet bereitstellen. Die virtuelle Maschine muss hausintern mit einem Zertifikat versehen werden. Externe cloudbasierte Dienste stellen Krankenhäuser ansonsten vor eine gewaltige Herausforderung was den Datenschutz betrifft.
QSFFx Richtlinien-Monitor
Echtzeitüberwachung der Einhaltung der Richtlinien-Anforderungen.
Damit löst er zwei Probleme, die bei der täglichen Umsetzung der QSFFx-Anforderungen nur mit erheblichem Aufwand geleistet werden können:
- Die Visualisierung von Versorgungslücken in der vorausschauenden Dienstplanung, sodass diese Lücken durch Anpassungen im Dienstplan einfach geschlossen werden können.
- Den Nachweis der Erfüllung der QSFFx-Richtlinie im Rahmen einer MD-Prüfung über die gesamte Laufzeit der Richtlinie. Die Nachweis-Dokumentation für die Prüfung entsteht automatisch im laufenden Betrieb.
Die Checkliste der QSSFx-Anforderungen wird in einem übersichtlichen Dashboard aufgelistet und mit konsolidiertem Status in die Vergangenheit und Zukunft dargestellt.
Erfassen der Nachweise
- Statische Dokumente (z.B. SOPs oder Zulassungen) werden entweder direkt im appendx-QSFFx-Monitor gespeichert oder in einem bestehenden Dokumenten-Management des Krankenhauses verlinkt.
- Dynamische Auswertungen der erforderlichen Qualifikationen und Dienst-/Bereitschaftszeiten des ärztlichen Personals werden erfasst.
- Unterbrechungen - z.B. durch Wartungsarbeiten, Störungen - können stundengenau, dezentral und browserbasiert als Ausnahmen erfasst werden. Dadurch ist keine zentrale Planstelle im Qualitätsmanagement erforderlich.
Der QSSFx-Monitor aggregiert alle drei Nachweis-Quellen in Echtzeit und ermittelt dabei etwaige Versorgungsunterbrechungen in drei Kategorien:
- keine Unterbrechung (grün)
- Unterbrechung für weniger als 48 Stunden (gelb)
- meldepflichtige Unterbrechungen für mehr als 48 Stunden (rot)
Unterbrechungen einzelner Anforderungen, die jeweils unter 48 Stunden liegen, sich aber durch Überlappung auf 48 Stunden addieren, werden aggregiert und erkannt.
Weitere Vorteile
- Der append[x] Care - QSFFx Richtlinien-Monitor ist schnittstellenfähig zu HR, Dienstplan, Qualitätsmanagement, Dokumentenmanagement, AD/LDAP und technischen Monitoring-Lösungen.
- Der append[x] Care - QSFFx Richtlinien-Monitor erlaubt die Alarmierung per Mail, angebundenem Ticketsystem oder ähnlichen Instrumentarien.